Die Flugsicherung dient in der BRD der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs nach § 27c LuftVG, sowie die Installation und Wartung der Bodenseitigen technische Anlagen und Funkfeuer. Die Uhrsprünge in Deutschland wurden am 23 Juli 1927 durch Verordnung des Reichspräsidenten (Reichsgesetzblatt I.S.237) als Zentralstelle für Flugsicherung zusammengefasst und im Jahre 1933 in das Reichsamt für Flugsicherung umgewandelt. Im November 1934 wurde das Reichsamt für Flugsicherung nach Einführung des Reichamt für Wetterdienst in das Reichsluftfahrtministerium umbenannt. Nach dem 2. Weltkrieg schufen die Alliierten für den über Deutschland verlaufenden ausländischen Luftverkehr eigene Flugsicherungsdienste. Mit der Gründung der Bundesanstallt für Flugsicherung (BFS) und dem BFS-Gesetz vom 23.03.1953 wurde die Flugsicherung von den Alliierten auf die BRD übertragen. In der damaligen DDR wurden die zivilen Flugsicherungsaufgaben auf eine speziell dafür gegründete Abteilung der staatlichen Fluggesellschaft Interflug übertragen. Durch den zerfall der DDR und dem Einheitsvertrag gingen auch diese Dienste der DDR Flugsicherung auf die BFS über. Die drei Berlinkorridore fielen weg und ab sofort war es auch möglich mit in der BRD registrierten Flugzeugen über dieses Gebiet von und nach Berlin zu fliegen. Im Januar 1960 unterzeichnten Belgien, Holland, Luxemburg, Frankreich Englane und die BRD einen Vertrag (International relating to cooperation for safety of Air Navigation). Dieses EURUCONTROL - Übereinkommen trat am 01.März 1963 zunächst für 20 Jahre in Kraft. Weitere Länder schlossen sich der EUROCONTROL nach und nach an. Durch die Eurocontrol sind auch in den 80er Jahren erstmals Gebühren für die Flugsicherung angefallen (Airwayfee) Gebühr = x x Gebührensatz . Durch die Privatisierung der Flugsicherung und Gründung der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) wurde am 01.01.1993 die Flugsicherung auf die DFS übertragen. Auch hier wurden neue Gebühren im Luftverkehr geschaffen. Die An.- und Abfluggebühr Gebühr = x Gebührensatz. Der Bund ist alleiniger Eigentümer der DFS.