L U F T F A H R T
  LBA
 

Das Luftfaht – Bundesamt (LBA) ist dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung unterstellt.  Es hat in der BRD die Aufgabe als Bundesbehöre:

·        Prüfung und Überwachung der Prüfungen zur Feststellung der (Lufttüchtigkeit) von Luftfahrtgeräten nach der LuftGerPV.

·        Die Zulassung der Muster des Luftfahrtgerätes.

·        Die Zulassung des Luftfahrtgerätes zum Luftverkehr.

·        Die Führung der Luftfahrzeugrolle sowie sonstiger Verzeichnisse für Luftfahrtgerät.

·        Prüfung und Erteilung von Lizenzen für Luftfahrtpersonal wie Berufsflugzeugführer, Verkehrsflugzeugführer, Flugzeugführer für Drehflügler, Flugnavigatoren, Flugingenieure, Führer von Luftschiffen und Prüfer für Luftfahrtgerät.

·        Die Erteilung der Ausbildung der unter Punkt 5 aufgeführten Berufsgruppen.

·        Benennung und Anerkennung von Flugmedizinischen Sachverständigen (AME) und Flugmedizinischen Zentren (AMC).

·        Genehmigung und Überwachung von Luftfahrtunternehmen.

·        Genehmigung und Überwachung von luftfahrttechnischen Betrieben, Herstellerfirmen und deren Personal.

·        Arbeitsseitig mit der DFS von Erlass von Rechtsverordnungen und Verfahren.

·        Durch Erlass vom 31.5.1996 zur Erlaubnisbehörde für die Erteilung von Einflugerlaubnissen, Betriebsgenehmigungen ausländischer Luftfahrtunternehmen, Erteilung von Flugliniengenehmigungen deutscher Luftfahrtunternehmen und Genehmigung zum Zugang zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs an deutsche und ausländische Luftfahrtunternehmen.

·        Als „Task Force“ überprüft das LBA Charterunternehmen aus Drittländern auf flugbetriebliche Mängel und technische Mängel an Flugzeugen auf deutschen Verkehrsflughäfen, dass auch solche Flugzeuge internationale Sicherheitsstandards einhalten.

·        Als Gründungsmitglied der JAA zuständig für die Umsetzung der Joint Aviation Requirements.

 

Historisches:

Das Reichsluftfahrtministerium (RLM) wurde 1934 von den Nationalsozialisten gegründet. Der Oberbefehlshaber des RLM war Hermann Göring. Es war das weltweit erste Luftfahrtministerium und diente in der Zeit des Deutschen Reiches (1933 – 1945) faßt ausschließlich militärischen Zwecken. Entscheidend für die Gründung des Ministeriums war die Gründung einer Luftwaffe. Ihr Sitz war in der Wilhelmstrasse in Berlin, dem heutigen Bundesministerium der Finanzen. Mit der Kapitulation wurde das RLM aufgelöst.

Am 15 9.1953 wurde die Vorläufige Bundesstelle für Luftfahrtgerät  (VBL) und Flugunfalluntersuchung in Bonn eingerichtet. Ihre damalige Zuständigkeit umfasste Flugunfalldienst, Such und Rettungsdienst sowie Bearbeitung neuer technischer Vorschriften für den Bau und die Prüfung von Luftfahrtgerät. Am 30.11.1954 wurde die VBL durch das Luftfahrt- Bundesamt ersetzt und erhielt seinen Sitz in Braunschweig. Im Jahre 1980 wurde die Flugunfalluntersuchungsstelle (FUS) gegründet, aus dem LBA ausgelagert und direkt dem Bundesverkehrsministerium unterstellt. Verwaltungsmäßig wurde sie aber weiterhin durch das LBA betreut. 1998 wurde die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung  (BFU) gegründet.

      

 

 
   
 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden